Theoretische
Ausbildung und Prüfung
Der theoretischen Ausbildung
liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt
sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die
Mindestdauer je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die
Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klasse A1 und A beschränkt
16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Die Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann erst
abgelegt werden, wenn
· euer Prüfungsauftrag vorliegt,
· Ihr den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht habt und
ihr in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt habt, dass ihr
Prüfungsbereit seid.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des
Mindestalters abgelegt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.