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Praktische Fahrausbildung
und Praktische
Prüfung
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Wie viele
Fahrstunden?
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann
euch niemand voraussagen! Sie wird von mehreren Umständen
bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung,
Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das
Lebensalter hat Einfluss.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler
jedenfalls "so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur
Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der
Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Der
Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er
überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im
Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll,
defensiv und umweltbewusst verhalten wird.
Wir fahren nach einem auf den
jeweiligen Prüfort abgestimmten Ausbildungsplan. Dadurch können
wir sicherstellen, dass alle Punkte die Ausbildung und Prüfung
betreffen gelehrt werden und die Anzahl der Fahrstunden
überschaubar bleibt.
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Bei der Zweiradausbildung
begleiten wir euch natürlich auf einem Motorrad wann immer es uns
möglich ist !!!
Die besonderen Ausbildungsfahrten der
Klasse
A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE
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Besondere Ausbildungsfahrten |
A1
A
B |
A1 auf A
A auf A
unbeschränkt |
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E |
B auf C
C auf CE |
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Schulung auf Bundes- oder
Landstrasse
(Überlandschulung - davon eine
Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
5 |
3 |
3 |
5 |
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Schulung auf Autobahnen
(davon eine Fahrt mit mindestens 2
Stunden zu je 45 Minuten) |
4 |
2 |
1 |
2 |
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Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach
Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder
Landstrassen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 |
1 |
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Praktische Prüfung
Stadt, Landstraßen,
Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung.
Daneben müssen bestimmte " Grundfahraufgaben " z.B. Anfahren am Berg
erfüllt werden. Aber keine Sorge: Bis zum Termin euerer Praktischen
Prüfung werden wir euch so fit gemacht haben, dass ihr ganz gelassen
zum Prüftermin kommt. Und sollte sich doch etwas Nervosität einstellen,
wird der Prüfer Verständnis haben. Denn dieser hat Erfahrung im Umgang
mit Prüflingen. Der Prüfer wird nichts Unmögliches von euch verlangen.
Fahrt so wie ihr es bei uns gelernt habt - ganz normal.
Die praktische
Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden
Noch Fragen? Wir beraten euch
gerne am Info Telefon: 0171/4423893 |