Fahrschule Schlegel...Freude am fahren

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Motorrad
 

 

 

Motorradklassen

 

Führerscheinklasse M

 

 

Mindestalter: 16

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Lastdreiräder bis 150 kg LM, nicht mehr als 50 ccm Hubraum sowie eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Erwerb:

direkt

Befristung:

keine

Einschluss:

keiner

Führerscheinklasse A1

 

Mindestalter: 16

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder).

Hinweis:

bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 
für 16-17jährige bis 80 km/h,
ab 18 Jahre unbegrenzt.

Erwerb:

direkt

Befristung:

keine

Einschluss:

M

Führerscheinklasse A beschränkt

 

Mindestalter: 18

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Hinweis:

bis 2 Jahre nach der Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und einem Verhältnis: Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Befristung:

keine

Einschluss:

A1, M

Führerscheinklasse A direkt

 

Mindestalter: 25

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Erwerb:

direkt ohne Einschränkung

Befristung:

keine

Einschluss:

A1, M

 

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Stand: 22.04.10