Fahrschule Schlegel...Freude am fahren

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LKW Klassen
 

 

 

LKW-Klassen

Führerscheinklasse C1

 

 

Mindestalter: 18

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Anhänger:

höchstens 750 kg zul. GM

Erwerb:

Vorbesitz B

Befristung:

bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Einschluss:

keiner

Führerscheinklasse C1E

 

 

Mindestalter: 18

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg zul. GM.
Die zul. GM der Kombination darf 12000 kg und die zul. GM des Anhängers die LM des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Hinweis:

gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zul. GM einschl. Anhänger

Erwerb:

Vorbesitz C1

Befristung:

bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Einschluss:

BE sowie D1E und DE, sofern D1 bzw. D im Besitz

Führerscheinklasse C

 

 

Mindestalter: 18

Kraftwagen – außer Krafträder – mit als 3500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Anhänger:

bis zu 750 kg zul. GM.

Hinweis:

gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren
nur bis 7500 kg zul. GM einschl. Anhänger.

Befristung:

auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss:

C1

Führerscheinklasse CE

 

 

Mindestalter: 18

Hinweis:

gewerbl. Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zul. GM einschl. Anhänger.

Erwerb:

Vorbesitz C

Befristung:

auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss:

BE, C1, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D

 

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Stand: 22.04.10